Warum rechnen Sprachmodelle ohne Werkzeug Gebühren oft falsch?
Ein Sprachmodell erzeugt Text, der zum bisherigen Gespräch passt. Eine RVG-Gebühr ist aber kein wahrscheinlicher Text, sondern das Ergebnis eines genauen Ablaufs: die Fassung nach dem Auftragsdatum wählen, den Gegenstandswert auf die Wertstufe der Tabelle nach Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG ↗ aufrunden, den Satz anwenden, kaufmännisch runden, Anrechnung, Erhöhung und Pauschale nach ihren eigenen Regeln einrechnen. An jeder dieser Stellen kann ein Modell ohne Werkzeug danebenliegen:
- Tabelle: Das Modell kennt Gebührentabellen aus vielen Jahren. Welche für den Fall gilt, entscheidet der Auftrag, nicht das Jahr des Gesprächs.
- Wertstufe: Wer den Wert nicht auf die nächste Stufe aufrundet oder eine Zwischenstufe interpoliert, rechnet einen Betrag, den es in der Tabelle nicht gibt.
- Anrechnung: Hälfte des Satzes, Höchstsatz, Höchstbetrag bei Betragsrahmen, Wert des gerichtlichen Verfahrens; jede dieser Regeln lässt sich überspringen.
- Pauschale und Umsatzsteuer: die Pauschale je Angelegenheit, ihr Höchstbetrag, die Umsatzsteuer auf den richtigen Betrag.
In eigenen Testläufen mit verbundenen Assistenten traten solche Fehler auch dann auf, wenn das Werkzeug zur Verfügung stand: eine Antwort ganz ohne Werkzeugaufruf, deren Anwaltsgebühr nach einer überholten Tabelle gerechnet war, eine Umsatzsteuer, die der Assistent ungefragt selbst aufgeschlagen hat, und Einzelbeträge, die er ergänzt hat, als das Werkzeug nur Summen lieferte. Das Werkzeug löst also nur, was der Assistent ihm auch überlässt.
Was ändert sich, wenn der Assistent ein Rechenwerkzeug aufruft?
Mit einem Werkzeug teilt sich die Arbeit. Der Assistent übersetzt Ihre Frage in eine Anfrage: Gegenstandswert, Auftragsdatum, Gebührentatbestände, Sätze, Anrechnungen. Das Werkzeug rechnet nach den Regeln des Gesetzes und liefert Positionen, Summen und Hinweise zurück. Der Assistent gibt das Ergebnis wieder, statt es selbst zu bilden.
Wie viel das ausmacht, zeigt eine einfache Frage: dieselbe Geschäftsgebühr mit einem Satz von 1,3 aus demselben Gegenstandswert, einmal für einen Auftrag vom 20. Mai 2025, einmal vom 10. Juni 2025.
Gleicher Wert, gleicher Satz, verschiedene Beträge: Der zweite Auftrag fällt unter die Tabelle des KostBRÄG 2025, der erste noch unter die frühere Fassung. Ein Modell, das das Datum nicht abfragt oder die neue Tabelle nicht kennt, nennt für beide Fälle denselben Betrag. Mit Werkzeug geht das Datum in die Anfrage ein, und die Fassung wählt der Rechenkern.
Auch mit Werkzeug bleibt die Eingabe Ihre Sache. Ein falsches Auftragsdatum, ein vergessener Termin oder eine Anrechnung, die der Assistent nicht kennt, führen zu einem korrekt gerechneten, aber falschen Ergebnis.
Wie verbinden Sie einen Assistenten mit einem RVG-Werkzeug?
Assistenten binden Rechenwerkzeuge über das Model Context Protocol (MCP) an, einen offenen Standard für die Anbindung externer Werkzeuge. Für ONYST gibt es zwei Wege, die auf der Seite ONYST für KI-Assistenten Schritt für Schritt beschrieben sind:
- ChatGPT: ONYST RVG steht im Verzeichnis von ChatGPT. Sie installieren es dort und melden sich mit Ihrem ONYST-Konto an, ohne Schlüssel. Ohne Tarif enthält das Konto 100 Anfragen im Kalendermonat.
- Claude: claude.ai, Claude Desktop und Claude Code verbinden sich derzeit mit einem Zugangsschlüssel, den die Kanzlei im Tarif ONYST RVG anlegt. Die Anmeldung mit dem Konto über das Verzeichnis von Claude ist in Vorbereitung.
Zwei Hinweise aus der Praxis: Nennen Sie ONYST im ersten Satz, etwa „Mit ONYST: …“, oder wählen Sie es in ChatGPT mit „@ONYST RVG“ aus. Sonst entscheidet der Assistent selbst, ob er das Werkzeug lädt, und antwortet mitunter ohne. Und fragen Sie nach dem Fall, nicht nach einer Zahl: Wer Wert, Datum und Tätigkeit nennt, bekommt eine Berechnung; wer nach „der Gebühr“ fragt, oft eine Schätzung.
Welche Daten verlassen dabei die Kanzlei?
Alles, was Sie in das Gespräch schreiben, verarbeitet der Anbieter des Assistenten. Für eine Gebührenberechnung brauchen Sie aber keine personenbezogenen Daten: Gegenstandswert, Auftragsdatum, Gebührentatbestände und Sätze genügen, und so beschreiben Sie den Fall auch am besten. Ein Aktenzeichen, ein Name oder eine Diagnose verbessern die Rechnung nicht.
Anders ist es bei einer Rechnung, die Sie über den Assistenten vorbereiten. Sie braucht Empfänger und Anschrift, also Mandantendaten. Ob Sie diese Angaben dem Assistenten anvertrauen dürfen, hängt an den berufsrechtlichen Anforderungen im nächsten Abschnitt und an den Vertragsbedingungen des Anbieters.
Was ist berufsrechtlich zu beachten?
Der Anbieter eines KI-Assistenten, den Sie in der Berufsausübung nutzen, ist ein Dienstleister im Sinne des § 43e BRAO ↗: eine Stelle, die Sie mit Dienstleistungen beauftragen. Ihm Tatsachen zugänglich zu machen, die der Verschwiegenheit unterliegen, erlaubt die Vorschrift, soweit es für die Dienstleistung erforderlich ist, und knüpft daran Pflichten:
- den Dienstleister sorgfältig auszuwählen (Abs. 2),
- einen Vertrag in Textform, der ihn zur Verschwiegenheit verpflichtet, über die strafrechtlichen Folgen belehrt und die Heranziehung weiterer Personen regelt (Abs. 3),
- bei Dienstleistungen im Ausland einen vergleichbaren Schutz der Geheimnisse (Abs. 4),
- bei einer Dienstleistung, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, die Einwilligung des Mandanten (Abs. 5).
Strafrechtlich ist das Offenbaren gegenüber Personen, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, erlaubt, soweit es für deren Tätigkeit erforderlich ist (§ 203 Abs. 3 StGB ↗). Ob die Bedingungen eines bestimmten Anbieters diese Anforderungen erfüllen, prüfen Sie an seinem Vertrag; eine allgemeine Antwort gibt es nicht.
Für das Ergebnis selbst gilt: Das Werkzeug liefert eine Rechenauskunft. Ob ein Gebührentatbestand im konkreten Mandat einschlägig ist und welcher Satz oder Betrag im Rahmen angemessen ist, entscheiden und verantworten Sie. Wie Sie das bei Betragsrahmengebühren begründen, steht im Leitfaden Betragsrahmengebühren nach § 14 RVG.
Wie prüfen Sie ein Ergebnis aus dem Gespräch nach?
Gehen Sie eine Antwort aus dem Chat durch, bevor Sie sie übernehmen:
- Werkzeugaufruf: Hat der Assistent das Werkzeug aufgerufen? Ein Betrag ohne Aufruf ist eine Schätzung; übernehmen Sie ihn nicht.
- Auftragsdatum: Steht das richtige Datum in der Anfrage? Es wählt die Fassung.
- Wert und Tatbestände: Gegenstandswert, Gebührennummern und Sätze wie im Mandat? Fehlt ein Termin oder eine Einigung?
- Anrechnung: Steht sie als eigene Position mit Betrag im Ergebnis, statt als selbst gebildete Differenz?
- Pauschale und Umsatzsteuer: Kommen sie aus dem Ergebnis des Werkzeugs, und ist die Pauschale je Angelegenheit einmal angesetzt?
- Beträge: Nennt die Antwort dieselben Zahlen wie das Werkzeug, ohne eigene Zwischen- oder Differenzsummen?
Zur Gegenprobe rechnen Sie den Fall im Rechner mit denselben Angaben; Assistent und Rechner nutzen bei ONYST denselben Rechenkern. Wie eine solche Rechnung als E-Rechnung hinausgeht, beschreibt E-Rechnung in der Kanzlei, die Regeln der Anrechnung Anrechnung der Geschäftsgebühr.
Häufige Fragen
Kann ChatGPT RVG-Gebühren richtig berechnen?
Darf ich Mandantendaten in einen KI-Assistenten eingeben?
Wie prüfe ich eine Gebührenrechnung aus dem Chat nach?
Welches Datum zählt für die Gebühren: der Auftrag oder die Rechnung?
Quellen
Rechtsstand: KostBRÄG 2025 · Stand:
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zum Gebührenrecht und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob ein Gebührentatbestand einschlägig ist und welcher Satz angemessen ist, entscheidet die Anwältin oder der Anwalt im konkreten Mandat.

