Nutzungsbedingungen
für den Gebühren-Rechner „RVG Rechner“ und die zugehörigen Dienste unter onyst.legal (zusammen: „der Dienst")
Anbieter ist die Kanzlei Schmidt — Rechtsanwälte, Steuerberatung, Inhaber Rechtsanwalt Carsten Schmidt, Börnicker Chaussee 122, 16321 Bernau bei Berlin („Anbieter", siehe Impressum). Kontakt: info@darkmatter.legal
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für jede Nutzung des Dienstes — einschließlich der anonymen Nutzung ohne Konto und der Nutzung mit einem kostenlosen Nutzerkonto.
(2) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Bei der Registrierung eines Nutzerkontos werden diese Nutzungsbedingungen durch ausdrückliche Bestätigung einbezogen. Bei der anonymen Nutzung gelten sie durch die Nutzung des Dienstes, auf die am Rechner deutlich hingewiesen wird.
(4) Sie gelten ebenso für den entgeltlichen Tarif nach § 3a. Buchen Nutzer diesen Tarif, werden diese Bedingungen im Bestellvorgang erneut einbezogen; § 3a geht dieser Erklärung im Übrigen als speziellere Regelung vor.
§ 2 Nutzerkreis — ausschließlich Unternehmer
(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kanzleien und sonstige Angehörige der rechtsberatenden Berufe, die den Dienst in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Ein Angebot an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht nicht.
(2) Mit der Registrierung eines Nutzerkontos bestätigt der Nutzer, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln. Der Anbieter ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise (z. B. Zulassung, Kanzleianschrift, berufliche E-Mail-Adresse) überprüfen zu lassen und Registrierungen ohne diesen Nachweis abzulehnen oder zu beenden.
§ 3 Grundumfang — unentgeltlich und ohne Verfügbarkeitszusage
(1) Der Anbieter stellt den Dienst in seinem jeweils bereitgestellten Grundumfang unentgeltlich als freiwillige Leistung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Nutzung, bestimmte Funktionen, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit, Support, Datenaufbewahrung oder Fortbestand des Dienstes besteht nicht. Service-Level, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesagt. Einzelne Funktionen sind dem entgeltlichen Tarif vorbehalten (§ 3a); welche das sind, ist im Dienst gekennzeichnet.
(2) Der Anbieter kann den Zugang zum frei zugänglichen Teil des Dienstes jederzeit technisch beschränken (z. B. Ratenbegrenzung, Bot-Abwehr, Wartungsfenster). Ein Anspruch nicht registrierter Nutzer auf Zugang besteht nicht.
(3) Der Anbieter kann Funktionsumfang und Inhalt des Dienstes jederzeit weiterentwickeln, ändern oder teilweise einstellen, soweit dies für den Nutzer unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anbieters zumutbar ist. Die vollständige Einstellung des kontogebundenen Dienstes wird registrierten Nutzern mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt (§ 12 Abs. 4).
§ 3a Entgeltlicher Tarif („Pro“)
(1) Über den Grundumfang hinaus wird ein entgeltlicher Tarif angeboten. Anbieter und Vertragspartner dieses Tarifs ist die Dark Matter UG (haftungsbeschränkt), Eisenblätterstraße 19, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Maximilian Pagel — nicht der Anbieter des unentgeltlichen Grundumfangs nach § 3. Sie stellt auch die Rechnungen. Der Vertrag über den entgeltlichen Tarif kommt mit der Bestellung im Dienst und deren Bestätigung zustande. Er kann nur von einer registrierten Kanzlei (Kanzleikonto) gebucht werden und gilt für alle Mitglieder dieser Kanzlei. Für diesen Tarif treten in den §§ 4 bis 16 an die Stelle des „Anbieters“ die Dark Matter UG (haftungsbeschränkt), soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
(2) Entgelt. Das Entgelt beträgt 47,00 € netto je Kanzlei und Monat oder — bei jährlicher Abrechnung — 479,40 € netto je Kanzlei und Jahr. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Enthaltene Mengen und Mehrverbrauch. Im Entgelt enthalten sind je Kalendermonat 150 abgeschlossene Rechnungsdokumente und 10.000 Programmierschnittstellen-Anfragen (§ 7 Abs. 2 lit. b). Darüber hinausgehende Nutzung wird nachgelagert abgerechnet mit 0,24 € netto je weiterem Rechnungsdokument und 0,03 € netto je weiterer Anfrage. Die enthaltenen Mengen setzen sich monatlich zurück — auch im Jahrestarif — und sind weder übertragbar noch erstattungsfähig. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Messung des Anbieters; der aktuelle Stand ist im Abrechnungsbereich des Dienstes einsehbar.
(4) Testphase. Bei Buchung mit hinterlegtem Zahlungsmittel beginnt der Tarif mit einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen. Der Nutzer kann in dieser Zeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen; erst danach wird das Entgelt fällig. Wird bis zum Ende der Testphase kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt, endet der Tarif automatisch, ohne dass ein Entgelt anfällt. Bei Zahlung per Überweisung (Absatz 5) gibt es keine Testphase.
(5) Zahlung. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Nutzers per Karte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder Überweisung. Bei Karte, Lastschrift und PayPal wird im Voraus für die jeweilige Periode eingezogen; bei Überweisung stellt der Anbieter eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt „Zahlungsabwicklung“). Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(6) Verzug und Pausierung. Bleibt eine fällige Zahlung aus, weist der Anbieter den Nutzer in Textform darauf hin und setzt eine Frist von 14 Tagen. Ist die Forderung 30 Tage nach Fälligkeit weiterhin offen, kann der Anbieter den entgeltlichen Tarif pausieren: Der Zugang bleibt bestehen und fällt auf den unentgeltlichen Grundumfang nach § 3 zurück; die dem Tarif vorbehaltenen Funktionen stehen bis zum Ausgleich nicht zur Verfügung. Gespeicherte Daten werden dabei nicht gelöscht, und die offene Forderung bleibt bestehen. Mit dem Ausgleich der Forderung wird der Tarif wieder freigeschaltet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters, insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(7) Laufzeit und Kündigung. Der entgeltliche Tarif läuft je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn er nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit über den Abrechnungsbereich des Dienstes oder in Textform möglich und wirkt zum Ende der laufenden Periode; bis dahin bleibt der Tarif nutzbar. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet nicht statt. Mit dem Ende des entgeltlichen Tarifs bleibt das Konto im Grundumfang nach § 3 bestehen; § 13 gilt erst bei Beendigung des Nutzungsvertrags insgesamt.
(8) Preisanpassung. Der Anbieter kann die Entgelte nach Absatz 2 und 3 mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform zum Beginn einer neuen Periode anpassen. Der Nutzer kann den entgeltlichen Tarif in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Nimmt er es nicht wahr, gilt die Anpassung als angenommen.
(9) Kein Widerrufsrecht. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 2). Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht; die §§ 355 ff. BGB sind nicht anwendbar.
§ 4 Keine Rechtsdienstleistung — unverbindliche Entwürfe
(1) Der Dienst ist eine automatisierte Rechen- und Arbeitshilfe zur Ermittlung von Vergütungen nach dem RVG und verwandten Kostengesetzen sowie zur Erstellung von Rechnungsentwürfen (einschließlich Dokumenten im ZUGFeRD-Format). Die Berechnung erfolgt ausschließlich schematisch auf Grundlage der Eingaben des Nutzers und des jeweils im Dienst ausgewiesenen Gesetzes- und Tabellenstandes. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt.
(2) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und keine Rechts- oder Steuerberatung. Durch die Nutzung des Dienstes kommt weder ein Mandats- noch ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag zustande.
(3) Sämtliche Berechnungsergebnisse und erzeugten Dokumente sind unverbindliche Entwürfe. Sie ersetzen nicht die eigene gebührenrechtliche Prüfung durch den Nutzer.
§ 5 Eigenverantwortung des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Berechnungsergebnis und jedes erzeugte Dokument vor seiner Verwendung — insbesondere vor Mitteilung einer Vergütungsberechnung an Mandanten (§ 10 RVG), vor Rechnungsstellung und vor Einreichung bei Gerichten oder Behörden — eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die zutreffende Erfassung des Sachverhalts, den Gegenstandswert, die einschlägigen Gebührentatbestände, Anrechnungen sowie den maßgeblichen Gesetzesstand.
(2) Die zivil-, straf-, steuer- und berufsrechtliche Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse — insbesondere die Verantwortung des Rechtsanwalts für die Richtigkeit seiner Vergütungsberechnung nach § 10 RVG und die Erfüllung seiner Berufspflichten (§§ 43 ff. BRAO) gegenüber Mandanten und Dritten — verbleibt ausschließlich beim Nutzer.
(3) Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mandanten- oder Empfängerdaten) eingibt, ist er dafür verantwortlich, dass er hierzu berechtigt ist.
§ 6 Nutzerkonto
(1) Die Einrichtung eines Nutzerkontos ist freiwillig und unentgeltlich. Mit der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die kontogebundenen Funktionen (insbesondere Speicherung von Kanzlei-Stammdaten, Adressbuch und Berechnungshistorie) auf unbestimmte Zeit zustande. Ein Anspruch auf Einrichtung, Fortbestand oder einen bestimmten Funktionsumfang des Kontos besteht nicht.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte überlassen werden. Der Nutzer teilt dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch seines Kontos unverzüglich mit.
§ 7 Verbot automatisierter und eingebundener Zugriffe
(1) Der Dienst ist ausschließlich zur persönlichen, manuellen Nutzung über die vom Anbieter bereitgestellte Weboberfläche durch den Nutzer selbst bestimmt (kanzleiintern einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nutzers).
(2) Jeder Zugriff auf den Dienst, seine Inhalte, Datenbestände oder Schnittstellen, der über die Nutzung nach Absatz 1 hinausgeht, ist ohne vorherige Genehmigung des Anbieters (§ 10) untersagt. Untersagt sind insbesondere:
a) der Zugriff durch oder die Einbindung in Software Dritter, insbesondere Kanzlei-, Abrechnungs- oder Legal-Tech-Software anderer Anbieter;
b) die Nutzung oder Ansteuerung der Programmierschnittstellen (APIs) des Dienstes ohne einen vom Anbieter ausgegebenen Zugangsschlüssel. Erlaubt ist dagegen die Nutzung der dokumentierten Schnittstellen des Dienstes — der REST-Schnittstelle und des MCP-Servers (Model Context Protocol) — mit einem gültigen, dem Nutzer zugeordneten Zugangsschlüssel im Rahmen des gebuchten entgeltlichen Tarifs (§ 3a). Das schließt die Anbindung an die eigene Kanzleisoftware des Nutzers ebenso ein wie den Zugriff durch KI-Systeme (z. B. KI-Assistenten und KI-Agenten), die der Nutzer für seine eigene berufliche Tätigkeit einsetzt und die sich über den MCP-Server mit dem Zugangsschlüssel des Nutzers anmelden; einer gesonderten Genehmigung nach § 10 bedarf es dafür nicht, und lit. c und d stehen dieser Nutzung nicht entgegen. Die Erlaubnis gilt nur innerhalb der folgenden Nutzungsgrenzen: (i) des bei der Ausgabe festgelegten Umfangs des Zugangsschlüssels (nur Berechnung oder einschließlich Dokumenterstellung), (ii) der Ratenbegrenzung von derzeit 120 Anfragen je Minute und Zugangsschlüssel sowie 300 Anfragen je Minute je Kanzlei — der Anbieter kann diese technischen Grenzen anpassen, soweit die vertragsgemäße Nutzung des Tarifs gewahrt bleibt; die jeweils geltenden Grenzen sind in der Schnittstellen-Dokumentation im Dienst ausgewiesen — und (iii) eines Verbrauchsdeckels bei erheblichem Überschreiten der enthaltenen Mengen (§ 3a Abs. 3): Der Anbieter kündigt ihn zuvor in Textform an; nach seinem Erreichen werden weitere Anfragen bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode abgelehnt. Abgelehnte Anfragen werden nicht gezählt und nicht berechnet. Aufrufe über beide Schnittstellen gelten als Programmierschnittstellen-Anfragen im Sinne des § 3a Abs. 3. Der Zugangsschlüssel ist geheim zu halten, nicht übertragbar und darf nicht Dritten zur eigenen Nutzung überlassen werden;
c) automatisierte Zugriffe jeder Art, etwa durch Bots, Crawler, Spider, Scraper oder Skripte, einschließlich des systematischen Auslesens von Inhalten, Berechnungsergebnissen oder Datenbeständen (Screen/Data Scraping);
d) Zugriffe durch oder mittels KI-Systemen außerhalb der nach lit. b erlaubten Nutzung der dokumentierten Schnittstellen — insbesondere KI-Agenten und agentische Browser auf der Weboberfläche sowie LLM-Browsing- und Retrieval-Funktionen — sowie jede Nutzung von Inhalten oder Ergebnissen des Dienstes zum Training, zur Feinabstimmung, zur Evaluierung oder zum Grounding von KI-Modellen; die Verwendung einzelner über die nach lit. b erlaubten Schnittstellen bezogener Ergebnisse zur Bearbeitung des konkreten Anliegens des Nutzers ist kein Grounding in diesem Sinne;
e) Framing, Spiegelung oder sonstige Einbettung des Dienstes in fremde Angebote sowie Weiterverkauf, Vermietung oder „White-Labeling";
f) die Umgehung technischer Schutz- oder Begrenzungsmaßnahmen (z. B. Zugriffsbegrenzungen, Bot-Erkennung, Zugangsschlüssel) sowie die Verschleierung der Identität des Zugreifenden (z. B. wechselnde IP-Adressen, unzutreffende User-Agent-Kennungen);
g) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Extraktion nicht öffentlich bereitgestellter Bestandteile des Dienstes, soweit gesetzlich nicht zwingend gestattet.
(3) Unberührt bleiben Nutzungshandlungen, die dem Nutzer gegenüber dem Anbieter gesetzlich zwingend gestattet sind (insbesondere § 87e UrhG).
§ 8 Nutzungsvorbehalt für Text und Data Mining (§ 44b UrhG)
Der Anbieter behält sich die Vervielfältigung der über den Dienst zugänglichen Inhalte für Zwecke des Text und Data Minings gemäß § 44b Abs. 3 UrhG und Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 ausdrücklich vor. Dieser Vorbehalt gilt gegenüber jedermann und wird zusätzlich in maschinenlesbarer Form erklärt (u. a. robots.txt und TDM Reservation Protocol). Er erfasst auch die Nutzung für die Entwicklung, das Training und den Betrieb von KI-Modellen jeder Art.
§ 9 Geistiges Eigentum; Datenbankschutz
(1) Der Dienst, seine Inhalte, Gestaltung und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten.
(2) Der im Dienst hinterlegte Katalog der Gebührentatbestände nebst Metadaten, Verknüpfungen, Anrechnungsregeln und Tabellenwerten ist eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG. Die Entnahme oder Weiterverwendung der Datenbank insgesamt oder wesentlicher Teile sowie die wiederholte und systematische Entnahme oder Weiterverwendung unwesentlicher Teile sind ohne Genehmigung des Anbieters untersagt (§ 87b UrhG).
(3) Der Nutzer erhält für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und frei widerrufliches Recht, den Dienst nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen und die für ihn erzeugten Dokumente im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu verwenden.
§ 10 Genehmigung für API-, Integrations- und KI-Zugriffe
(1) Zugriffe im Sinne des § 7 Abs. 2 — insbesondere die Nutzung der APIs, die Einbindung in Drittsoftware und der Zugriff durch KI-Systeme — sind nur auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Anbieters oder einer gesonderten Vereinbarung zulässig. Ausgenommen ist die in § 7 Abs. 2 lit. b ausdrücklich erlaubte Nutzung der dokumentierten Schnittstellen — REST-Schnittstelle und MCP-Server, einschließlich des Zugriffs durch KI-Systeme über den MCP-Server — mit gültigem Zugangsschlüssel im Rahmen des entgeltlichen Tarifs und seiner Nutzungsgrenzen; insoweit ersetzt der Tarif die Genehmigung. Einer Genehmigung bedürfen danach weiterhin insbesondere die Einbindung in Software Dritter, die deren eigenen Kunden angeboten wird (§ 7 Abs. 2 lit. a und e), sowie jede Nutzung zum Training, zur Feinabstimmung, zur Evaluierung oder zum Grounding von KI-Modellen (§ 7 Abs. 2 lit. d).
(2) Genehmigungsanfragen sind vor Aufnahme des Zugriffs in Textform zu richten an: info@darkmatter.legal. Die Genehmigung bedarf der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Auf die Erteilung besteht kein Anspruch.
(3) Der Anbieter kann die Genehmigung von Bedingungen abhängig machen (insbesondere Entgelt, Zugriffsvolumen, technische Vorgaben, Zweckbindung, Quellenangabe) und sie mit einer Frist von 30 Tagen, aus wichtigem Grund — insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen — fristlos widerrufen. Die Genehmigung ist nicht übertragbar und gilt nur für den genehmigten Zweck.
§ 11 Sperrung
(1) Der Anbieter kann ein Nutzerkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt.
(2) Der Anbieter teilt dem Nutzer die Sperrung und deren Grund in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist. Nach Eingang der Stellungnahme oder fruchtlosem Fristablauf entscheidet der Anbieter erneut über Aufrechterhaltung, Aufhebung oder Kündigung.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann die Sperrung sofort und vor einer Anhörung erfolgen, wenn
a) automatisierte oder missbräuchliche Zugriffe (§ 7) die Verfügbarkeit, Integrität oder Sicherheit des Dienstes gefährden,
b) der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung oder eines unbefugten Zugriffs Dritter auf das Konto besteht, oder
c) der Anbieter hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
Mitteilung des Grundes und Gelegenheit zur Stellungnahme werden in diesen Fällen unverzüglich nachgeholt, soweit rechtlich zulässig.
(4) Das Recht des Anbieters, Zugriffe nach § 3 Abs. 2 technisch zu beschränken und Verstöße nach § 7 jederzeit technisch zu unterbinden (u. a. Sperrung von IP-Adressen, Konten und Zugangsschlüsseln), bleibt unberührt. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleibt vorbehalten.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform oder über die Kontoeinstellungen kündigen (Kontolöschung).
(2) Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse kündigen; eines Grundes bedarf es nicht.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen § 7 verstößt; einer Abmahnung bedarf es nicht in den Fällen des § 11 Abs. 3.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst insgesamt einzustellen. Die vollständige Einstellung des kontogebundenen Dienstes wird registrierten Nutzern mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt; sie gilt als Kündigung nach Absatz 2 zu diesem Zeitpunkt.
(5) Für den entgeltlichen Tarif gilt § 3a Abs. 7 vorrangig. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags nach Absatz 2 oder eine Einstellung nach Absatz 4 wird gegenüber einem Nutzer im entgeltlichen Tarif frühestens zum Ende der laufenden und bereits bezahlten Periode wirksam; bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume danach erstattet der Anbieter anteilig.
§ 13 Folgen der Beendigung; Daten
(1) Mit Wirksamwerden der Beendigung entfällt der Zugriff auf das Nutzerkonto und die gespeicherten Daten (insbesondere die Berechnungshistorie). Ein Anspruch auf Fortbestand, Wiederherstellung oder Herausgabe der Daten besteht über die gesetzlichen Rechte hinaus nicht; die gesetzlichen Rechte des Nutzers, insbesondere auf Auskunft und Datenübertragbarkeit (Art. 15, 20 DSGVO), bleiben unberührt.
(2) Im Fall einer Kündigung durch den Anbieter nach § 12 Abs. 2 oder Abs. 4 kann der Nutzer seine Berechnungshistorie bis zum Wirksamwerden der Kündigung über die vorgesehenen Funktionen einsehen und sichern.
(3) Nach Beendigung werden die kontobezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Der Dienst ist kein Archivierungs- oder Aufbewahrungssystem. Für die Erfüllung eigener Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z. B. Handakte, § 50 BRAO; steuerliche Aufbewahrung) ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich; er hat benötigte Ergebnisse rechtzeitig zu sichern.
§ 14 Gewährleistung; Haftung
(1) Nach dem Stand der Technik kann Software nicht völlig fehlerfrei erstellt und betrieben werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungsergebnisse und erzeugten Dokumente. Für die unentgeltlich bereitgestellten Leistungen leistet der Anbieter Gewähr nur für arglistig verschwiegene Mängel; die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Bereitstellung vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Im Übrigen haftet der Anbieter — unter Berücksichtigung des gesetzlichen Haftungsmaßstabs für unentgeltliche Leistungen (vgl. §§ 521, 599 BGB) — bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an die Rechtslage, an technische Entwicklungen oder an Änderungen des Funktionsumfangs anzupassen, und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden registrierten Nutzern mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse angekündigt; die Ankündigung weist auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens besonders hin. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Nutzungsvertrag nach § 12 kündigen.
(3) Änderungen, die den Vertrag wesentlich umgestalten — insbesondere der Haftungsregelungen, der Einführung von Entgelten oder des Kernumfangs der Leistung —, werden nicht über Absatz 2 fingiert, sondern nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers (z. B. per Bestätigungsdialog bei der Anmeldung) wirksam.
(4) Für die anonyme Nutzung gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Nutzer entgegen § 2 Abs. 1 Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Werden diese Nutzungsbedingungen in andere Sprachen übersetzt, ist bei Abweichungen oder Auslegungszweifeln allein die deutsche Fassung maßgeblich. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.